MIT
HERZ UND VERSTAND
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Herzberg Consulting Services - Uta Herzberg (im Folgenden „Herzberg Consulting Services“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt) und Unternehmen oder Privatpersonen, die die Dienstleistungen der Herzberg Consulting Services in Anspruch nehmen wollen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen der AGBs während des Vertragsverhältnisses werden den Vertragspartnern umgehend mitgeteilt.
§ 1 Allgemeines
1. Die Herzberg Consulting Services bietet umfangreiche Beratung und Vorbereitung in allen Fragen im Vorfeld sowie bei der konkreten Durchführung von Relocation- und Wohnungssuche-Dienstleistungen an. Für sämtliche in diesem Zusammenhang von der Herzberg Consulting Services zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu, bevor der Auftrag oder die Beratung von der Herzberg Consulting Services durchgeführt wird.
2. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, soweit diese schriftlich vereinbart wurden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG - UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Das Leistungsangebot der Herzberg Consulting Services, wie es auf einer der Internetplattformen www.herzberg-relocation.de, www.wirfindendeinwohnglueck.de oder www.wfdw.de präsentiert wird, ist unverbindlich und kann ggfs. nach den Wünschen und Erfordernissen des Kunden modifiziert werden. Das präsentierte Leistungsangebot ist nicht abschließend. Weitere Leistungen können telefonisch oder schriftlich bei Herzberg Consulting Services angefragt werden, wonach ein individuelles Angebot erstellt wird.
2. Ein Vertrag kommt nach erfolgter schriftlicher Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erst zustande, wenn seitens des Auftragnehmers die Annahme des Kaufangebots des Auftraggebers erklärt wird oder seitens des Auftragnehmers ohne ausdrückliche Annahmeerklärung mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen wird („Willkommens-Mail“).
3. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, insbesondere über diesen Weg Vertragserklärungen abgeben, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung an.
§ 3 Leistungsumfang
1. Die vertraglichen Pflichten der Herzberg Consulting Services werden durch die im Auftrag festgelegten Leistungsinhalte, den darin enthaltenen Preisen und die entsprechende Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Eine Vertretung des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers durch die Herzberg Consulting Services bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers beinhalten, schließt die Herzberg Consulting Services aus, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Die Herzberg Consulting Services übernimmt keine Garantie dafür, dass über die Herzberg Consulting Services vermittelte Verträge oder Verträge, die über von der Herzberg Consulting Services vermittelte Makler angebahnt wurden, auch zustande kommen oder Bestand haben.
4. Die Herzberg Consulting Services führt keine Rechtsberatung durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass rechtliche Auskünfte nur unverbindliche Ratschläge und Empfehlungen sind.
5. Die Herzberg Consulting Services ist berechtigt, ihre Dienstleistung auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig der Herzberg Consulting Services zur Verfügung stellt. Die Herzberg Consulting Services teilt dem Auftraggeber zuvor mit, welche Unterlagen, Dokumente und Informationen für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlich sind.
2. Die Herzberg Consulting Services haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen sowie durch nicht eingehaltene Termine des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers zurückzuführen sind.
3. Alle dem Auftraggeber von der Herzberg Consulting Services zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Herzberg Consulting Services gestattet.
4. Bis zur Mietvertragsunterzeichnung informiert der Auftraggeber die Herzberg Consulting Services umgehend über alle Sachverhalte und Veränderungen derjenigen Umstände, die im Zusammenhang mit der beauftragten Dienstleistung unmittelbar relevant sind (z.B. vom Auftraggeber selbständig gesuchte/gefundene Mietobjekte sowie direkte Kontaktaufnahmen des Auftraggebers mit Vermietern/Eigentümern/Maklern etc.).
§ 5 Preise
1. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 14 Kalendertage gültig und beinhalten keine sonstigen Steuern, Gebühren des Immobilienmaklers (des gefundenen Wohnobjekts), Mietzinszahlungen etc., sofern zwischen dem Auftraggeber und der Herzberg Consulting Services keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
2. Über sonstige Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren, oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Leistungserbringung ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Die Erbringung der Leistung beginnt mit Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber.
3. Auslagen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, die nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, aber nur, sofern dieser im Vorfeld den der Leistung, die den Auslagen zugrunde liegt, ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung der Herzberg Consulting Services erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags.
2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen (und ggfs. Auslagen) sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages bei der Herzberg Consulting Services eingehen. Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.
3. Bei gebuchten Paketen (= mehrere auch einzeln buchbare Leistungen zusammengefasst zu einem rabattierten Paket) erfolgt die Rechnungsstellung bereits nach Abschluss/Erledigung der jeweiligen Hauptleistung, d.h. bei Paketen mit Wohnungssuche/Haussuche nach Vorlage eines von beiden Parteien unterzeichneten Miet- oder Kaufvertrages für eine Wohnung/ein Haus.
4. Der Vergütungsanspruch der Herzberg Consulting Services besteht unabhängig von Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Dienstleistungsempfänger, insbesondere infolge deren eigenmächtigen Maßnahmen, entstehen.
5. Die Herzberg Consulting Services behält sich vor, eine Service-Pauschale in angemessener Höhe vor Auftragsausführung zu verlangen. Die Service-Pauschale wird mit einem abschließenden Rechnungsbetrag verrechnet.
§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung/Stornierung
1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
2. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist stornieren/kündigen. Die Herzberg Consulting Services kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigter wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in § 4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert hat.
3. Die Kündigung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Herzberg Consulting Services maßgeblich.
4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird bei Kündigung beauftragter Dienstleistungen durch den Auftraggeber mindestens die geleistete Service-Pauschale als Aufwandsentschädigung von der Herzberg Consulting Services einbehalten.
5. Darüber hinaus kann die Herzberg Consulting Services bei vorzeitiger Beendigung/Kündigung des Vertrages seitens des Auftraggebers eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen (die bereits geleistete Service-Pauschale wird dabei entsprechend angerechnet):
Bei Paketen: Nach Beginn der Objektsuche sind 40 %, ab der 5. Besichtigung 65 % bzw. ab der 8. Besichtigung 85 % und nach erfolgreicher Suche (= unterzeichneter Mietvertrag) unabhängig von der Anzahl der besichtigten Objekte in jedem Fall 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, auch wenn der Auftraggeber weitere im Paket enthaltene Einzelleistungen aufgrund der Kündigung/Stornierung nicht mehr benötigt. Zum Abbruchszeitpunkt bereits vollständig erbrachte Einzeldienstleistungen werden in jedem Fall vollständig berechnet.
Für die einzeln (nicht im Rahmen eines Pakets) gebuchte reine Immobiliensuche (auch bezeichnet als "Home Search", "Wohnungssuche", "Wohnglück-Suche" u.ä.) sind nach Beginn der Objektsuche 50 %, ab der 5. Besichtigung 75 % bzw. ab der 8. Besichtigung 100 % der für diese Einzel-Leistung vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Bei erfolgreicher Suche (= beidseitig unterzeichneter Mietvertrag) sind unabhängig von der Anzahl der besichtigten Objekte in jedem Fall 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
Bei allen anderen Servicedienstleistungen gilt folgende Fälligkeit: 50% der vereinbarten Summe für jede gebuchte Einzelleistung nach Beginn der Tätigkeit. 100% der vereinbarten Summe für jede gebuchte Einzelleistung nach Abschluss der Tätigkeit.
6. In jedem Fall ist nach erfolgreich unterzeichnetem Mietvertrag bzw. nach Erreichen der maximal vereinbarten Anzahl an Besichtigungen bzw. nach Erreichen des maximal vereinbarten Suchzeitraums je nach Auftrag immer entweder die Vergütung für die beauftragte Einzelleistung der Wohnungssuche oder bei Beauftragung/Buchung eines Pakets die volle Vergütung für das Paket fällig. Davon unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über eine ggfs. kostenlose Verlängerung des Suchzeitraums bzw. kostenlose weitere Besichtigungen.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Herzberg Consulting Services ausdrücklich anerkannt worden sind.
§ 9 Haftung
1. Die Herzberg Consulting Services führt keine Rechtsberatung durch. Soweit die Herzberg Consulting Services unverbindliche rechtliche Empfehlungen oder Ratschläge erteilt, die zu einem Schaden beim Vertragspartner führen, haftet die Herzberg Consulting Services nur für vorsätzlich falsche Auskünfte.
2. Im Übrigen haftet die Herzberg Consulting Services unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Herzberg Consulting Services bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Herzberg Consulting Services.
4. Die Herzberg Consulting Services haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen der Herzberg Consulting Services sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.
5. Die Herzberg Consulting Services haftet ebenso nicht für Übersetzungen, die auf Wunsch des Auftraggebers von der Herzberg Consulting Services vorgenommen oder auftragsgemäß externen Fachübersetzern übertragen werden.
§ 10 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Die Herzberg Consulting Services wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.
2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern der Herzberg Consulting Services und dem beauftragten Dienstleister, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.
3. Alle Mitarbeiter der Herzberg Consulting Services sowie die von ihr beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verpflichtet.
4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.
5. Bezüglich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung digital erhobener personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform www.herzberg-consulting-services.de bzw. www.wirfindendeinwohnglueck.de wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen, die in alle Verträge mit einbezogen wird. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
§ 12 Urheberrechtsschutz
1. Herzberg Consulting Services behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen (auch solche, die unter der Marke WIRFINDENDEINWOHNGLÜCK.de veröffentlicht werden) die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Die im digitalen Service enthaltenen Urheberrechtsvermerke, digitalen Signaturen, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht bearbeitet oder entfernt werden. Digitale Inhalte dürfen vom Auftraggeber nicht weiterverarbeitet, inhaltlich oder redaktionell verändert, verkauft, weitergegeben, veröffentlicht als Download zur Verfügung gestellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise übertragen werden.
2. Gleiches gilt für Unterlagen, die in Papierform ausgehändigt werden.
§ 13 Gerichtsstand
1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand der Herzberg Consulting Services in Ebersberg als zuständigen Gerichtsort.
2. Die Herzberg Consulting Services ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt gilt ebenfalls der Gerichtsstand der Herzberg Consulting Services.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach Treu und Glauben und insoweit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vertrages und den beiderseitigen Interessen, eine wirksame Regelung zu finden und hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
Stand: Januar 2024